Was bedeutet für uns
Smart Energy?

Bei der IBS Gruppe Eggenstein steht der Begriff „Smart Energy“ für innovative und zukunftsweisende Konzepte im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeinsparung. Wir konzentrieren uns darauf, nachhaltige Energiekonzepte in der Region Karlsruhe zu entwickeln, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, sowohl in der Energieerzeugung als auch im effizienten Energiemanagement führend zu sein, um eine umweltfreundlichere und effizientere Zukunft in der Region Karlsruhe zu fördern.

Strom neu gedacht.

Entspannen Sie sich und lassen Sie die Sonne für sich arbeiten. Mit den Photovoltaik-Anlagen der IBS-Gruppe schaffen Sie eine harmonische Balance zwischen Natur und moderner Energiegewinnung. Unsere Lösungen bieten Ihnen nicht nur Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen, sondern auch das gute Gefühl, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Infomaterial zu Förderungen und Verordungen

In Deutschland gibt es Förderprogramme wie das KfW-Programm für erneuerbare Energien und das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen, Batteriespeichern und Wallboxen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Kriterien und Bedingungen für jede Förderung zu überprüfen, da sie sich von Programm zu Programm unterscheiden können.

Darüber hinaus bieten einige Energieversorgungsunternehmen und lokale Behörden möglicherweise zusätzliche Unterstützung oder Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien und Elektromobilität. Es lohnt sich, auch diese Optionen zu prüfen.

Es ist ratsam, regelmäßig nach Updates zu suchen, da sich Förderprogramme und Richtlinien im Laufe der Zeit ändern können, um den sich entwickelnden Marktbedingungen und Zielen gerecht zu werden. Dies Auswahl an Internetseiten dient lediglich der Orientierung und stellt keine Empfehlung oder Beratung dar. (Letzte Aktualisierung 26.06.2025)

Hier einige Links unter denen Sie sich informieren können:

📌 Kommunale Förderprogramme & Beratung

  • Stadt Karlsruhe: KlimaBonus 2025
    Stadtweites Förderprogramm zum Klimaschutz: Zuschüsse für PV‑Anlagen (250 €/kWp, max. 2.500 €) + optionales Budget für Steuerberatung. Antragsstart ab 1. Januar 2025

    Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg

  • Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK)
    Detaillierte Infos zum KlimaBonus, Energiesparen, Balkonkraftwerke, PV‑Wegeweiser und Solarspitzengesetz – u. a. Pflicht zur Ausstattung neuer Anlagen ab 7 kWp mit Smart‑Meter plus Steuerbox seit 25. Februar 2025

    Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ startet am 1. Januar 2025 erneut

🏛️ Baden-Württemberg: Landesrecht & Pflichten

  • Photovoltaik- und Begrünungspflicht (Stadt & Land)
    Stadt Karlsruhe schreibt PV‑Installation auf Neubauten und bei P‑Plätzen > 35 Stellplätze vor

    Photovoltaik- und Begrünungspflicht Karlsruhe

  • PV-Installationspflicht-Verordnung (PVPf-VO BW)
    Landesverordnung regelt Pflicht zur PV‑Installation bei Neubau von Wohn‑ und Nichtwohngebäuden

    Landesrecht-BW

  • Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht
    Konkrete Umsetzungshilfen für Bauherrn/Gewerke – Planung, Nachweise, technische Dokumente, Ansprechstellen

    Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht

  • Faltblatt: PV & Gründach
    Karlsruhe-spezifische Vorgaben für schonende „schwimmende“ PV‑Montage auf Gründächern

    Photovoltaik und Gründach Karlsruhe


📄 Bundes- & Länderverordnungen & Zertifizierung


🏰 Speziell: Denkmal­schutz & Agri‑PV

Verordnungen
in Baden-Württemberg

In Deutschland gibt es Förderprogramme wie das KfW-Programm für erneuerbare Energien und das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen, Batteriespeichern und Wallboxen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Kriterien und Bedingungen für jede Förderung zu überprüfen, da sie sich von Programm zu Programm unterscheiden können.

Darüber hinaus bieten einige Energieversorgungsunternehmen und lokale Behörden möglicherweise zusätzliche Unterstützung oder Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien und Elektromobilität. Es lohnt sich, auch diese Optionen zu prüfen.

Es ist ratsam, regelmäßig nach Updates zu suchen, da sich Förderprogramme und Richtlinien im Laufe der Zeit ändern können, um den sich entwickelnden Marktbedingungen und Zielen gerecht zu werden.

Empfehlungsprogramm – 100 € Vermittlungsprämie

So funktioniert unsere Empfehlungsprämie

Sie kennen jemanden, der Interesse an einer Photovoltaikanlage hat?
Für jede erfolgreiche Vermittlung bedanken wir uns mit einer Prämie von 100 €.

Die Auszahlung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Prämienauszahlung

  1. Der Empfehlungsgeber muss vor Vertragsabschluss bekannt sein
    Der Name des Empfehlungsgebers muss vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich bei uns angegeben werden. Nachträgliche Angaben können leider nicht berücksichtigt werden.
  2. Die Empfehlung muss eindeutig zuordenbar sein
    Der vermittelte Kunde muss den Empfehlungsgeber bei der ersten Kontaktaufnahme nennen oder der Empfehlungsgeber meldet den Kontakt vorab bei uns an.
  3. Die Prämie wird nur bei erfolgreicher Umsetzung ausgezahlt
    Die Auszahlung erfolgt erst, wenn der Vertrag vollständig abgeschlossen wurde und die Photovoltaikanlage umgesetzt bzw. installiert ist.
  4. Nur Neukunden sind prämienberechtigt
    Die Empfehlung muss einen Neukunden betreffen, der bislang noch nicht in Kontakt mit unserem Unternehmen stand oder bereits ein laufendes Angebot erhalten hat.
  5. Keine Mehrfachvergütung möglich
    Sollte ein Interessent von mehreren Personen empfohlen werden, gilt die zuerst bei uns registrierte Empfehlung.
  6. Kein Rechtsanspruch bei Eigenvermittlung
    Eigenvermittlungen sowie Vermittlungen innerhalb desselben Haushalts sind von der Aktion ausgeschlossen.

    1. Auszahlung der Prämie
      Die Auszahlung erfolgt per Überweisung nach vollständiger Umsetzung des Projekts und Eingang aller erforderlichen Daten des Empfehlungsgebers.
    2. Änderungen und Beendigung der Aktion
      Wir behalten uns vor, die Aktion jederzeit anzupassen oder zu beenden.

    Wichtig

    Um die Empfehlung korrekt zuordnen zu können, bitten wir darum, den Namen des Empfehlungsgebers direkt bei der ersten Anfrage anzugeben.

    der Aktion ausgeschlossen.