Batteriepfand / Batterieentsorgung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG, verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG ein Pfand ausgewiesen haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe mit einem Entsorgungsnachweis quittieren zu lassen.

Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie über unseren Shop wird bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen alt ist, der Pfandbetrag in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer, erstattet. Dieser Entsorgungsnachweis kann per Mail (info@ibs-gruppe.de), Fax (0721 97057 57) oder Brief an uns geschickt werden. Der Entsorgungsnachweis muss vom jeweiligen Entsorger ausgestellt werden. Die Rückzahlung des Pfandes erfolgt in der Regel (Ausnahmen möglich) auf demselben Weg, wie die Batterie zuvor bezahlt wurde. Die Erstattung erfolgt spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft des Nachweises bei uns.

Bitte beachten Sie die Anforderungen an den Entsorgungsnachweis:

  1. Datum der Entsorgung
  2. Stempel & Unterschrift des Entsorgers
  3. Name des Kunden, der seine Batterie entsorgt hat
  4. Erzeugernummer des Entsorgers (optional)
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